Rechtsprechung
LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs. 2 TV Vergütungsrunde 2015-2016 Kabine (DLH), Kabine (DLH) § 3 Abs. 2 TV Vergütungsrunde 2015-2016
Der Begriff des "aktiven Beschäftigungsverhältnisses" in § 3 Abs. 2 TV zur Vergütungsrunde 2015-2016 für das Kabinenpersonal der DLH erfasst auch das Arbeitsverhältnis eines langzeiterkrankten Arbeitnehmers - IWW
§ 321 ZPO, §§ ... 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 2 MTV, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, §§ 64 Abs. 6, 524 Abs. 2, § 301 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 13 Abs. 3 MTV, § 13 Abs. 4 MTV, § 133 BGB, § 7 SGB IV, § 7 Abs. 3 SGB IV, § 288 Abs. 1 BGB, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung
- rechtsportal.de
Begriff des "aktiven Beschäftigungsverhältnisses" i.S. von § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags zur Vergütungsrunde 2015-2016 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Frankfurt/Main, 31.08.2016 - 7 Ca 3580/16
Auslegung von Tarifnormen; aktives Beschäftigungsverhältnis
Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16
Soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 1.258,33 EUR brutto zuzüglich Zinsen zu zahlen, wird ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016, 7 Ca 3580/16, zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch Urteil vom 31. August 2016, 7 Ca 3580/16, stattgegeben; dies allerdings mit Ausnahme der für Juli 2016 geltend gemachten Purser- und Schichtzulage, über die in der Folge gemäß § 321 ZPO mit Ergänzungsurteil vom 18. Januar 2017, 7 Ca 3580/16, entschieden wurde (Bl. 196 f d.A.).
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016, 7 Ca 3580/16, die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016, 7 Ca 3580/16, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12
Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16
Über den Entgeltfortzahlungsraum hinausgehende Arbeitsunfähigkeit führt nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Entsorgungswirtschaft Nr. 7) .bb) Aus der Systematik lässt sich auch nicht schließen, mit dem Adjektiv "aktiv" werde auf die Erbringung der Arbeitsleistung oder den Anspruch auf Entgeltersatzleistungen abgestellt und solle zum Ausdruck gebracht werden, es gelte der allgemeine Grundsatz "kein Entgelt ohne Arbeit" (hierzu BAG 25. September 2013 - 10 AZR 400/12 - juris; BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - a.a.O.) .
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12
Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16
bb) Aus der Systematik lässt sich auch nicht schließen, mit dem Adjektiv "aktiv" werde auf die Erbringung der Arbeitsleistung oder den Anspruch auf Entgeltersatzleistungen abgestellt und solle zum Ausdruck gebracht werden, es gelte der allgemeine Grundsatz "kein Entgelt ohne Arbeit" (hierzu BAG 25. September 2013 - 10 AZR 400/12 - juris;… BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - a.a.O.) . - BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 496/03
Tarifliche Jahresleistung - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 17 Sa 1327/16
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 496/03 - juris m.w.N.) .
- BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17
Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa …
Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2017 - 17 Sa 1327/16 - aufgehoben.